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Für Eltern

Kinder brauchen Erwachsene, die ihre Rechte im Internet schützen. Das Gesetz gilt auch im Internet. Lesen Sie hier mehr über die folgenden Themen:

Belästigung im Internet

Das Internet ermöglicht neue Formen der Kommunikation und der Belästigung. Jemand kann Gerüchte, Fotos oder andere persönliche Daten im Internet verbreiten oder bösartige Nachrichten senden – anonym oder unter dem Namen einer anderen Person. SMS und Fotohandys eröffnen neue Möglichkeiten der Unterhaltung, aber auch des Missbrauchs. Während solche Belästigungen in der Schule auf die Schulstunden begrenzt ist, sind die Opfer übers Internet jederzeit erreichbar. Wenn Ihr Kind gerne chattet, sollten Sie diese Gefahren mit ihm besprechen, und zwar möglichst schon bevor etwas passiert ist. Sagen Sie Ihrem Kind auch, wie es sich verhalten soll, wenn es belästigt wird.

  • Belästigungen geschehen oft, wenn keine Erwachsenen anwesend sind.
  • Kinder glauben manchmal, dass sie alles nur noch schlimmer machen, wenn sie ihre Eltern informieren.
  • Anonymität und das geringe Risiko, entdeckt zu werden, können gewisse Personen zu Äusserungen verleiten, die sie sich von Angesicht zu Angesicht nicht getrauen würden.
  • Belästigung im Internet ist sehr einfach. Es braucht wenige Mausklicks zum Verschicken einer bösartigen Nachricht oder zum Veröffentlichen eines Fotos – und alle im Cyberspace können es sehen.

Tipp

Auch wenn Ihr Kind im Internet bisher nicht belästigt wurde, sollten Sie ein paar Punkte besprechen.

  • Verrate keine Kontaktdaten oder persönlichen Dinge. Veröffentliche keine Fotos, ohne vorher an die Folgen zu denken. Online-Freundschaften können enden, und dann werden die Daten vielleicht an Menschen geschickt, die sie nicht erhalten sollten.
  • Jeder und jede hat das Recht, im Internet mit Respekt behandelt zu werden. Ob Chat oder Mail oder Messenger: Du kannst eine Unterhaltung jederzeit beenden und den Computer abstellen.
  • Kinder sollten mit ihren Eltern über schlechte Erfahrungen sprechen können.

Zusammenfassung

Im Internet gelten die gleichen Vorschriften und Gesetze wie in der Realität. Verleumdung oder Beleidigungen sind auch im Internet ein Unrecht. Sie können als Nötigung oder Belästigung betrachtet werden und unter die Strafgesetze fallen. Es kann schwierig sein, etwas rückgängig zu machen, was nur einige Mausklicks gekostet hat. Kinder sind sich der Tragweite dieser Tatsache meist nicht bewusst.

Beachten Sie: Auch die Bewegungen anonymer Internetnutzer können oft nachverfolgt werden. Die Polizei kann jedoch nur etwas unternehmen, wenn sie eine Straftat vermutet.

Falls Ihr Kind per E-Mail oder SMS bösartige oder belästigende Nachrichten erhält:

  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es Nachrichten von fremden Personen nicht öffnen soll.
  • Antworten Sie selber ebenfalls nicht auf bösartige Nachrichten. Speichern Sie sie aber als Belege – für alle Fälle.
  • Wenn Sie herausfinden, dass der Absender dieselbe Schule besucht wie Ihr Kind, wenden Sie sich an die Schule.
  • Wenn die Belästigung andauert, können Sie bei Ihrer lokalen Polizeidienststelle Anzeige erstatten sowie die Mailadresse Ihres Kindes oder Ihre Telefonnummer ändern.

Beachten Sie auch

  • Sie sollten bösartige Nachrichten aufbewahren, um allenfalls weitere Schritte einzuleiten.
  • Sie können die Einstellungen des E-Mail-Programms so ändern, dass Nachrichten von einem bestimmten Absender in einem eigenen Ordner abgelegt werden. So sieht sie ihr Kind gar nicht erst.
  • Wenn Sie die Mailadresse des Absenders nicht kennen, können Sie Ihren Provider um Hilfe bitten.

Wenn Sie bösartige Texte über Ihr Kind oder Fotos von Ihrem Kind im Internet finden

  • Speichern Sie die Seiten, wo sich das Material befindet, und wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre lokale Polizeistelle oder an KOBIK.
  • Wenn aus der Site oder ihrer Adresse der Provider hervorgeht, nehmen Sie mit ihm Kontakt auf. Der Provider kann eventuell den Verfasser ermitteln. Speichern Sie das Material aber vorher.
  • Sie können auch Ihren eigenen Provider bitten, sich an den Betreiber der betreffenden Site zu wenden und diesen aufzufordern, das betreffende Material zu entfernen.

Wenn Sie vermuten, dass die Belästigung so schlimm ist, dass sie eine Straftat darstellt, wenden Sie sich an die Polizei.

Kinder und Marketing im Internet

Das Internet bietet Werbetreibenden eine effiziente Möglichkeit, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Viele der von Kindern begehrten Produkte werden im Internet vermarktet.

Kinder- und Jugendmarketing unterliegt strengeren Anforderungen

An Kinder und Jugendliche gerichtetes Marketing wird unter strengeren Kriterien beurteilt als das Marketing für Erwachsene. Minderjährige sind leichter durch Werbung zu beeinflussen. Besonders für Alkohol- und Tabakwerbung gelten andere Gesetze.

«Schweizer Werbung», die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation, hat Regeln aufgestellt für Marketing, das sich an Kinder richtet. Ein paar Beispiele:

  • Werbung muss sofort als Werbung erkennbar sein.
  • Die Gutgläubigkeit oder Unerfahrenheit der Kinder darf nicht ausgenützt werden.
  • Die Werbung darf keine an Kinder gerichtete Kaufaufforderung enthalten. Kindern darf nicht eingeredet werden, dass sie durch den Erwerb eines Produktes ihr Ansehen steigern können.

Wenn Sie Marketingaktivitäten entdecken, die Ihnen für Kinder ungeeignet erscheinen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission Beschwerde zu erheben.

Gegenmassnahmen

  • Nutzen Sie das Internet gemeinsam mit Ihrem Kind, zeigen Sie ihm Beispiele von Marketing, das sich an Kinder richtet, und erklären Sie ihm, welche Ziele es verfolgt.
  • Informieren Sie die Schweizerische Lauterkeitskommission oder den Betreiber über regelwidrige Werbung.

Schützen Sie Ihr Kind vor Direktmarketing

Vorsicht: Wenn Ihr Kind an einem Wettbewerb im Internet teilnimmt und seine persönlichen Daten angibt, kann dies eventuell eine Zustimmung für Direktmarketing bedeuten.

Online-Einkauf

Auch im Internet können Kinder und Jugendliche erst ab 18 Jahren rechtskräftige Geschäfte abschliessen.

Tipps

  • Legen Sie mit Ihrem Kind Regeln für den Einkauf im Internet fest.
  • Richten Sie eine Familien-Mailadresse für Online-Käufe ein.
  • Legen Sie gemeinsam mit dem Kommunikationsanbieter Anruf- oder SMS-Sperren oder Ausgabengrenzen für das Handy Ihres Kindes fest.

Persönliche Daten und Fotos von Kindern im Internet

Wir haben mit unseren Kindern vereinbart, dass ein Elternteil immer die Vertrauenswürdigkeit des Betreibers überprüft, bevor die Kinder Daten auf einer Site eingeben dürfen. Die Kinder sollen auch immer nur die obligatorischen Felder ausfüllen.


 

Viele Websites fordern zu einer Registrierung auf oder zur Eingabe persönlicher Daten, wenn Sie Vergünstigungen erhalten möchten wie zum Beispiel Zugang zu einem Dienst, zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, zu Gratisprodukten oder zur Teilnahme an einer Diskussion. Gewerbetreibende können die Kontaktdaten von Kindern und Jugendlichen für Marketingzwecke erfassen.

Nicht alle Betreiber einer Website wahren die Vertraulichkeit persönlicher Daten – auch wenn sie vom Datenschutzgesetz dazu verpflichtet wären. Legen Sie Ihren Kindern ans Herz, vorsichtig zu sein bei der Angabe persönlicher Daten.

Tipps

Treffen Sie Abmachungen mit Ihrem Kind

Es ist hilfreich, Grundsätze für die Weitergabe von Daten im Internet zu vereinbaren. Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, Informationen weiterzugeben, sollten Sie von der Vertrauenswürdigkeit der betreffenden Site überzeugt sein.

Überprüfen Sie die Datenschutzrichtlinien

Prüfen Sie, ob die Site Datenschutzrichtlinien enthält. Darin sollten die Verwendung der persönlichen Daten, der Zeitraum und der Zweck ihrer Verwendung erläutert werden.

Geben Sie nur obligatorische Informationen an

Normalerweise müssen nur wenige Daten zwingend angegeben werden. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie Direktmarketing zulassen, können Sie die Frage mit Nein beantworten. Wenn Sie aus Versehen eine Genehmigung erteilt haben, können Sie diese widerrufen, indem Sie sich an den Webmaster wenden. Richten Sie eine Familien-Mailadresse ein, wenn sie im Internet persönliche Daten angeben.

Keine persönlichen Daten im Browser

Speichern Sie keine persönlichen Daten oder Passwörter im Browser oder in anderen Programmen, die mit dem Internet verbunden sind.

Veröffentlichen von Fotos und persönlichen Daten von Kindern

Fotos im Internet zu veröffentlichen, ist schnell und bequem. Die Verbreitung, Änderung oder Verwendung in anderen Kontexten ist jedoch ebenso leicht und kaum zu verhindern. Kopien des Fotos können leicht an mehrere Orte wandern und vielleicht nie mehr gelöscht werden. Überlegen Sie es sich genau, bevor Sie persönliche Daten in Verbindung mit einem Foto bereitstellen.

Die Veröffentlichung eines Fotos oder anderer persönlicher Informationen auf der Website einer Schule erfordert die Genehmigung der betreffenden Person. Eine Person, deren persönliche Daten bekannt gegeben werden, hat ausserdem das Recht, die Informationen zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren. Kinder sollten auch auf ihrer eigenen Website oder in Online-Tagebüchern (Blogs) keine persönlichen Daten veröffentlichen.

Weitere Informationen

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Aufsicht und bietet auch Beratung an. Auf www.edsb.ch finden Sie Links zu den relevanten Stellen in der Verfassung, zum Datenschutzgesetz und zu seinen Verordnungen.